Ein weiße Person im Rollstuhl liegt mit dem Rücken und Kopf, in einem dunklen Zimmer auf dem Boden. Die Arme sind von ihr ausgestreckt und flach auf dem Boden abgelegt. Die zweite weiße Person steht im Kopfstand rückwärts gegen den Rollstuhl gelehnt.
© Andreas Simopoulos
Ein weiße Person im Rollstuhl liegt mit dem Rücken und Kopf, in einem dunklen Zimmer auf dem Boden. Die Arme sind von ihr ausgestreckt und flach auf dem Boden abgelegt. Die zweite weiße Person steht im Kopfstand rückwärts gegen den Rollstuhl gelehnt.
Open Call

Open Call für Europe Beyond Access Koproduktionen

Europaweiter Open Call für Taube und/oder behinderte Künstler*innen, die Koproduzent*innen für neue künstlerische Arbeiten in den Bereichen Tanz, Choreografie und Bewegung suchen.

Bist du taub und/oder behindert und arbeitest als Künstler*in in Europa und hast eine Leidenschaft für Tanz, Choreografie oder Bewegung? Hast du Erfahrung in der Leitung künstlerischer Prozesse? Europe Beyond Access lädt dich ein, Koproduktionsmittel zu beantragen um deine künstlerische Vision zu verwirklichen!

Weitere Informationen über die Koproduktionen und die Antragsmodalitäten findet ihr auf der Website.

Einführung

Dieser Open Call wird von den Partnern von Europe Beyond Access (»EBA«) veröffentlicht.

EBA wird von einer Gruppe von zehn europäischen Organisationen für Tanz und Performance betrieben. Dazu gehören Tanzbühnen, genreübergreifende Produktionshäuser, Tanzkompanien und -festivals.

Die Partner wollen die Entwicklung neuer Werke unterstützen, die für internationale Tourneen geeignet sind, und die von Tauben und/oder behinderten Künstler*innen in ganz Europa entwickelt werden.

Wir wollen Künstler*innen dabei unterstützen, anspruchsvollere und innovativere Arbeiten zu realisieren.

Es werden mindestens drei neue künstlerische Produktionen/Projekte unterstützt. Jedes Projekt erhält eine Koproduktionsförderung zwischen 15.000 und 40.000 Euro.

Jedes Projekt wird von zwei oder mehr Veranstaltungsorten, Häusern oder Festivals unserer Partner gezeigt.

Im ersten Schritt der Bewerbung bitten wir dich nur um eine einfache Interessenbekundung.



Weitere Informationen findest du in dem separaten EBA Koproduktion Antragsleitfaden.

Schlüsseldaten:

Schritt 1: Interessenbekundung (Expression of Interest = EOI)

  • 19. März 2024: Start des Open Calls
  • 04. April 2024: Optionales Informations-Webinar für Bewerber*innen. Die Aufzeichnung des Webinars ist hier zum nachschauen: https://www.youtube.com/watch?v=Hkw9u4ffVcs&t=2s
  • 15. April: Veröffentlichung der Antworten auf »Häufig gestellte Fragen« (FAQ) auf der Website von EBA: EuropeBeyondAccess.com
  • 19. Mai 2024, 23:59 MESZ: Frist für Interessenbekundungen (EOI)
  • 24. Juni 2024: Die Bewerber*innen werden benachrichtigt, ob sie in die engere Wahl gekommen sind.

Schritt 2: Entwicklung von Ideen und vollständiger Antrag

  • Juli / August 2024: Die in die engere Wahl gekommenen Bewerber*innen treffen sich online mit den Projektpartnern.

Ideen- und Budgetentwicklung

  • 18. September 2024, 23:59 MESZ: Frist für den endgültigen Antrag.
  • 27. Oktober 2024: Bekanntgabe der Koproduktionen; Abgelehnten Bewerber*innen erhalten Rückmeldung und Feedback.

Koproduktion & Präsentation

  • Ab November 2024: Entwicklung und Vorbereitungen
  • 2025-2026: Proben und Produktion (Termine abhängig von den gewählten Projekten)
  • September 2025 bis Juni 2027: Aufführungen an den Veranstaltungsorten der EBA-Partnerhäuser / -festivals (Termine abhängig von den gewählten Arbeiten).

Wer kann sich bewerben?

Wir verwenden sowohl den Begriff »Künstler*innen mit Behinderung[en]« als auch den Begriff »behinderte*r Künstler*in«. Es ist uns bewusst, dass verschiedene Länder und Sprachen unterschiedliche Terminologien verwenden. Es ist uns bewusst, dass verschiedene Menschen sich auf unterschiedliche Weise definieren und dass Menschen sich selbst so definieren, wie sie es wünschen.

Unser Ansatz basiert auf dem sozialen Modell von Behinderung, das davon ausgeht, dass Menschen durch einstellungsbedingte und umweltbedingte Barrieren in der Gesellschaft behindert werden, nicht durch ihre Beeinträchtigung[en] oder Andersartigkeit.

Wenn du dich selbst als Taub oder behindert bezeichnest, bist du berechtigt, dich zu bewerben.

EBA-Koproduktionen müssen von eine*r/m oder mehreren Tauben und/oder behinderten Künstler*innen geleitet werden. Alternativ können die Produktionen von Kollektiven geleitet werden, in denen Taube oder behinderte Künstler*innen in gleichberechtigten Führungspositionen vertreten sind.

Der Antrag selbst muss von der*dem/den Taube*n und/oder behinderten Künstler*in(en) gestellt werden, oder denjenigen, die kollaborativ zusammenarbeiten.

Der/die leitende Künstler*in oder die leitenden Künstler*innen müssen über vorhergehende Erfahrungen in der Entwicklung von Werken verfügen, entweder in einem lokalen, nationalen oder internationalen Kontext.

Anträge können sowohl von unabhängigen Künstler*innen mit oder ohne Produzent*in oder Produktionsunterstützung als auch von Künstler*innen eingereicht werden, die mit etablierten Gruppen zusammenarbeiten.

Wir sind offen für Projektvorschläge, die bereits andere Koproduzenten oder Unterstützung aus anderen Fonds haben oder haben werden. Wir werden euch im Laufe des Antragsverfahrens danach fragen.

Die Künstler*innen müssen ihren Wohnsitz in einem der Länder der Europäischen Union oder in einem der folgenden Länder haben: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei, Tunesien, Vereinigtes Königreich und Ukraine.

Einzelkünstler*innen ohne Produzent*in oder Produktionsunterstützung finden im EBA Koproduktion Antragsleitfaden weitere Informationen darüber, wie diese Koproduktion für dich funktionieren könnte und was du zum Ausfüllen des Antrags brauchst.

Was suchen wir?

Wir möchten Künstler*innen dabei unterstützen, ehrgeizigere und innovativere Werke zu schaffen. Dies könnte zum Beispiel eine erste internationale Produktion und/oder ein Projekt sein, an dem erstmals mehr Kollaborateur*innen beteiligt sind. Die Anträge sollten jedoch realisierbar sein und einen logischen nächsten Schritt in deiner Praxis oder Karriere darstellen.

Wir sind auf der Suche nach neuen Werken, die an zwei oder mehr Veranstaltungsorten oder Festivals unserer Partner gezeigt werden können. Wir sind flexibel, was die Art der Aufführung angeht, aber die Werke müssen so übertragbar und flexibel sein, dass sie an verschiedenen Orten gezeigt werden können.

Wir sind auf der Suche nach neuen Ideen und Projekten, die:

  • künstlerisch geleitet sind von Tauben und/oder behinderten Künstler*innen
  • verhaftet sind im Bereich Tanz, Choreografie oder Bewegung oder multidisziplinäre Projekte, die Körper und Bewegung erforschen
  • auf der Bühne aufgeführt werden oder in einem alternativen Format (z. B. Film, Installation oder ortsspezifische Arbeiten)
  • von höchster künstlerischer Qualität sind
  • Access/Zugang als Teil der künstlerischen Praxis behandeln
  • die Bedarfe der am kreativen Prozess beteiligten Künstler*innen adressieren.

Die eingereichten Ideen und Projekte können sich in verschiedenen Entwicklungsstufen befinden, dürfen aber noch nicht in aktiver Produktion sein.

Welches Budget steht zur Verfügung?

Wir bieten Koproduktionsmittel zwischen 15.000 und 40.000 Euro pro Projekt um die Verwirklichung deines Projekts zu unterstützen.

Gesonderte Honorare für die Aufführungen deiner Arbeit an unseren Partnerhäusern und -festivals werden während unseres Auswahlverfahrens ausgehandelt. Bei der Auswahl wird die Finanzierbarkeit der fertigen Werke für die Aufführung bei unseren Partnern berücksichtigt.

Die EBA-Koproduktionsförderung kann zur Deckung der gesamten Projektkosten oder eines Teils davon verwendet werden.

In der ersten Phase der Bewerbung bitten wir dich um ein geschätztes Projektbudget, das auch alle anderen (bereits gesicherten oder noch zu sichernden) Einnahmen umfasst. In der zweiten Phase des Bewerbungsverfahrens wird ein detaillierteres Budget benötigt. Wir unterstützen dich bei der Budgeterstellung, wenn du in die engere Auswahl der zweiten Runde kommst.

Das geschätzte Projektbudget für den ersten Schritt des Bewerbungsverfahrens – die Interessenbekundung (EOI) – sollte berücksichtigen:

  • Honorare für Künstler*innen, Kollaborateur*innen und Personal (die alle einen fairen Lohn erhalten müssen)
  • Er sollte die Kosten für alle örtlichen Steuern enthalten, die bei der Einstellung deines Teams anfallen
  • Set/Requisiten/Kostüm
  • Rechte an geistigem und künstlerischem Eigentum
  • Access-Kosten (Kosten für Barrierefreiheitsmaßnahmen) für dein Team
  • Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten, falls erforderlich, wenn die Arbeit ausgeführt wird
  • Proberaum, falls erforderlich
  • Mietkosten für Technik
  • Versicherungen
  • Alle anderen Kosten, die mit der Entwicklung von künstlerischen Arbeiten in deinem lokalen Kontext verbunden sind

EBA-Aufführungen deiner Arbeit:

Wenn du in die engere Wahl kommst, hast du die Möglichkeit, die möglichen Orte und Termine für die Präsentation deiner Arbeit zu besprechen. Bei diesen Gesprächen wirst du auch gebeten, die voraussichtlichen Kosten für die Aufführungen und das Touring deiner Arbeit zu schätzen.

Honorare, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten werden von den aufführenden/ gastgebenden Partnern übernommen. Außerdem werden die Kosten für Marketing und Publikumsentwicklung sowie öffentliche Gesundheitsschutzmaßnahmen bei Veranstaltungen von den aufführenden Häusern und Festivals unserer Partner getragen.

Wie stellst du den Antrag?

Die Frist für Interessenbekundungen (EOI) endet am 19. Mai 2024, 23:59 MESZ.

Interessenbekundungen müssen mit dem EBA Koproduktion Antragsdokument eingereicht werden: https://accessiblesurveys.com/survey/-NsDewRzz_ZnankmZFMe/welcome

Die EBA-Partner nehmen bis zu sechs Projekte in die engere Auswahl für Schritt 2 auf.

Wenn du in die engere Wahl kommst, triffst du dich online mit den Partnern, die an deinem Projekt interessiert sind. Du wirst dann gebeten, deine Ideen weiterzuentwickeln und einen detaillierten Finanzplan einzureichen. Du erhältst in diesem Schritt Unterstützung.

Außerdem erhältst du ein Stipendium in Höhe von 750 Euro, um deinen zeitlichen Aufwand in diesem Prozess zu vereinfachen. Mit diesen Mitteln kannst du z. B. eine*n erfahrene*n Produzent*in bezahlen, der/die sich dein Budget ansieht, oder alternativ Access-Kosten (Kosten für Barrierefreiheitsmaßnahmen) bezahlen.

Die in die engere Wahl gekommenen Künstler*innen werden gebeten, bis zum 18. September 2024, 23:59 MESZ, einen endgültigen Antrag einzureichen.

Zugang / Access im Antragsprozess:

Interessensbekundungen (EOI) müssen über die eigens eingerichtete Plattform eingereicht werden: https://accessiblesurveys.com/survey/-NsDewRzz_ZnankmZFMe/welcome

Die Antragsplattform ist speziell für einen barrierefreien Zugang konzipiert. Sie ermöglicht dir, deinen Antrag in Textform, Audioform oder als Gebärdensprachvideo einzureichen.

Wenn du zusätzliche Access-Bedarfe hast, die wir in der Ausschreibung nicht berücksichtigt haben, sende uns bitte eine E-Mail an info@europebeyondaccess.com.

Schriftliche Bewerbungen können in jeder Landessprache eingereicht werden. Allerdings wird nur bei Bewerbungen in den folgenden Sprachen die KI-generierte Übersetzung deiner Bewerbung von einem Menschen korrigiert bevor sie der Auswahljury auf Englisch vorgelegt wird:

  • Katalanisch
  • Niederländisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Deutsch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Irisch
  • Norwegisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Spanisch
  • Schwedisch
  • Ukrainisch

Wir können die Richtigkeit der Übersetzungen von Bewerbungen nicht garantieren, wenn sie in Sprachen eingereicht werden, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind.

Bewerbungen in Gebärdensprache können nur in einer der folgenden Gebärdensprachen oder in International Sign (Internationaler Gebärdensprache) entgegengenommen werden;

  • Britische Gebärdensprache
  • Katalanische Gebärdensprache
  • Niederländische Gebärdensprache
  • Französische Gebärdensprache
  • Deutsche Gebärdensprache
  • Griechische Gebärdensprache
  • Italienische Gebärdensprache
  • Irische Gebärdensprache
  • Norwegische Gebärdensprache
  • Polnische Gebärdensprache
  • Portugiesische Gebärdensprache
  • Spanische Gebärdensprache
  • Schwedische Gebärdensprache
  • Ukrainische Gebärdensprache

Webinar

Es wird ein Online-Informations-Webinar für Antragsteller*innen geben, in dem die EBA-Koproduktion näher erläutert wird. Das Webinar wird auf Englisch abgehalten, mit International Sign (internationaler Gebärdensprache), englischen Untertiteln und Untertiteln, die durch KI in andere europäische Sprachen übersetzt werden.

Frage 1

Bitte stell dich oder deine Gruppe/dein Kollektiv vor. Gib uns einen Einblick in deine bisherigen Arbeiten, Erfahrungen und Erfolge. Bitte füge einen Link zu einer Website, einer Broschüre oder anderen Medien bei, die deine bisherigen Projekte vorstellen. Wenn diese Frage mit einer Video- oder Audiodatei beantwortet wird, sollten hier trotzdem ein oder zwei Weblinks angegeben werden.

(Limit: 300 Wörter oder eine 2-minütige Video-/Audioaufnahme)

  • Hier wollen wir wissen, welche Erfahrungen du mit der Entwicklung von Stücken hast.
  • Wir werden diese Informationen nutzen, um mehr über Künstler*innen und Gruppen zu erfahren, die wir noch nicht kennen.
  • Wir werden diese Informationen auch nutzen, um herauszufinden, ob du die nötige Erfahrung hast, um das von dir vorgeschlagene Projekt zu leiten.
  • Wir möchten, dass du Informationen über dich als Hauptkünstler*in (oder euch als Künstler*innen) angibst, zum Beispiel deine Biografie. Wenn du dich mit einer Gruppe bewirbst, solltest du hier aber auch Informationen über die Gruppe angeben.
  • Wenn du vorschlägst, das Projekt gemeinsam mit anderen zu leiten, kannst du uns das hier mitteilen.
  • Sag uns, wie lange du schon Arbeiten entwickelst und erzähl uns von den Arten von Stücken, die du in der Vergangenheit erschaffen hast.
  • Du musst einen oder zwei Links zu einer Website, einer Broschüre, einem Video oder einer Audiodatei beifügen, die uns frühere Arbeiten zeigen, die du gemacht hast. Wir akzeptieren maximal zwei Links. Bitte vergewissere dich, dass du alle Passwörter angibst, die für den Zugriff auf das Video notwendig sind.

Frage 2

Beschreibe das kreative Konzept oder die Idee, die du verfolgst und für die du Mittel beantragen möchtest.

(Limit: 300 Wörter oder eine 2-minütige Video-/Audioaufnahme)

  • Hier möchten wir, dass du uns für dein Projekt begeisterst
  • Erzähl uns von deiner kreativen Idee
  • Wir wollen wissen, wie das Projekt aussehen wird
  • Was inspiriert dich und deine Ideen dahinter
  • Warum du diese Arbeit gerade jetzt machen willst und warum sie dir wichtig ist
  • Wie du sicher stellst, dass dein Projekt von höchster künstlerischer Qualität sein wird

Frage 3

(Limit: 300 Wörter oder 2 Minuten Video-/Audioaufnahme)

  • Wir wollen etwas über deinen Prozess, deinen Ansatz, deine Methoden und deine Arbeitsweisen erfahren
  • Hier kannst du deine bestehenden Arbeitsmethoden beschreiben, aber auch neue, die du bei dieser Produktion einsetzen möchtest

Frage 4

Beschreibe, wie du das Ergebnis deines Projekts der Öffentlichkeit zeigen willst. Erläutere das Format, den Schauplatz oder andere spezifische Aspekte, die für die Aufführung von Bedeutung sind.

(Limit: 150 Wörter oder 1 Minute Video-/Audioaufnahme)

  • Wir interessieren uns für die Form, in der das Projekts vermittelt, gestaltet oder aufgeführt werden soll
  • Das kann eine Tanzaufführung in einem Studiotheater oder einer Black Box sein, aber auch eine andere Form: z. B. eine Fotoausstellung einer Tanzarbeit, ein Tanzfilm, ein Performance-Vortrag, ein gemeinschaftsbasierter Arbeitsprozess, eine ortsspezifische Arbeit, eine immersive Erfahrung, eine Audio-Installation, eine künstlerische Intervention im öffentlichen Raum usw.
  • Hilf uns zu verstehen, was unsere Publika erleben werden

Frage 5

Beschreibe die Beteiligung anderer Künstler*innen und Kollaborateur*innen, wie Tänzer*innen, Filmemacher*innen, Komponist*innen oder Designer*innen an deinem Projekt. Mit wie vielen Personen planst du zusammenzuarbeiten und welche Rollen werden sie spielen?

(Limit: 300 Wörter oder 2 Minuten Video-/Audioaufnahme)

  • Hier wollen wir wissen, wer Teil des Teams ist, das diese Arbeit entwickelt
  • Beschreibe die Rollen, die du für das Projekt brauchst
  • Wirst du mit Tänzer*innen arbeiten und mit wie vielen? Wirst du zum Beispiel mit einem Videokünstler oder einerFotografin zusammenarbeiten? Wenn du die Antworten auf all diese Fragen noch nicht kennst, ist das kein Problem. Dies sind nur unterstützende Fragen
  • Hilf uns, das Team zu verstehen, das du für die Umsetzung deines Projekts zusammenstellen wirst
  • Wenn du ein Projekt planst, das dich aus deiner gewohnten Praxis als künstlerische Leitung herausführt, sag uns hier, wie dein Team dich in deiner neuen Rolle unterstützen wird.
  • Wenn du z. B. ein viel größeres Stück entwickelst, als du es bisher gemacht hast, gibt es dann jemanden in deinem Team, den du während des Projekts um Rat fragen kannst? Könntest du eine Rolle für eine*n erfahrene*n Dramaturg*in oder Mentor*in einplanen?
  • Wenn du die Personen kennst, mit denen du zusammenarbeiten willst, sag uns hier, wer sie sind. Haben sie zugestimmt, bei dem Projekt mitzumachen, wenn du erfolgreich bist, oder sind das Leute, die du gerne fragen würdest?
  • Wenn du noch nicht weißt, mit wem du zusammenarbeiten willst, sag uns, wie du das Team zusammenstellen willst.

Frage 6

Beschreibe, wie das Projekt produziert werden soll. Hast du bereits eine*n Produzent*in, Koproduzent*in oder eine Produktionsunterstützung, oder benötigst du diesbezüglich Unterstützung?

(Limit: 150 Wörter oder 1 Minute Video-/Audioaufnahme)

  • Wir wollen sicher sein, dass dein Projekt pünktlich und im Rahmen des vereinbarten Budgets fertig wird.
  • Wir möchten mehr darüber erfahren, wie du deine Arbeit produzieren willst und was du brauchen könntest. Wenn du bereits eine*n Produzent*in oder Produktionshelfer*in hast, kannst du uns das hier mitteilen.
  • Wenn du noch keine Unterstützung durch eine*n Produzent*in oder Produktionshelfer*in, erzähle uns hier davon, wie du jemanden finden wirst, der dir hilft
  • Brauchst du Unterstützung bei der Suche nach jemandem, der Verwaltungsaufgaben während des Projekts übernimmt (dies muss in deinem Budget enthalten sein)? Wenn dein Projekt ausgewählt wird, können wir dir vielleicht Produzent*innen aus unserem Netzwerk empfehlen oder dich bei der Suche unterstützen.

Frage 7

Bitte gib an, in welcher Höhe du einen finanziellen Beitrag der EBA für dein Projekt beantragst.

a) Von 15.000 Euro bis 25.000 Euro

b) Von 25.000 Euro bis 35.000 Euro

c) Von 35.000 Euro bis 40.000 Euro

  • Die EBA-Koproduktionsförderung kann einen Teil oder die gesamten Kosten deines Projekts finanzieren.
  • Diese Zahl sollte dem Gesamtbetrag entsprechen, der als EBA-Koproduktion für die Durchführung der Arbeit erforderlich ist.
  • Projekte, die €15.000-€25.000 beantragen, müssen sich die Unterstützung und die Interessensbekundung von mindestens 2 Partnern sichern. Projekte, die €25.000 bis €35.000 beantragen, brauchen die Unterstützung und die Interessensbekundung von mindestens 3 Partnern. Projekte, die €35.000-€40.000 benötigen, brauchen die Unterstützung und die Interessensbekundung von mindestens 4 Partnern.
  • Die Konkurrenz ist daher bei den größeren Beträgen höher.
  • Wir erkennen an, dass die Beiträge für Koproduktionen in einigen geografischen Kontexten nicht groß sind. In Norwegen oder Schweden ist es zum Beispiel nur möglich, kleinere Werke zu produzieren, wenn die EBA die vollen Produktionskosten übernimmt. In anderen Ländern wird der Beitrag jedoch ehrgeizigere Projekte ermöglichen.

Frage 8

Gib einen geschätzten Überblick über die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Projekts. Dies sollte alle gesicherten Einnahmen und geplanten Finanzierungsquellen einschließen.

(Limit: maximal 150 Wörter oder 1 Minute Video-/Audioaufnahme)

  • Hier möchten wir einen Hinweis auf den Umfang deines Projekts bekommen
  • Die Kosten, die du hier einkalkulieren kannst umfassen (aber sind nicht beschränkt auf): Honorare für dich und deine Kollaborateur*innen, die Miete von Proberäumen/Studios, Unterkunft und Reisekosten (für die Proben- und Produktionszeit), Honorare für Mentor*innen oder externe Unterstützung, Materialien, sowie die erforderlichen Access-Mittel für dich und deine Kollaborateur*innen.
  • Wenn du zum Beispiel mit einem Tänzer aus einem anderen Land zusammenarbeiten möchtest, musst du die Reise-, Unterkunfts- und Aufenthaltskosten für die Proben in das Budget einbeziehen. Oder wenn du mit einerFilmemacherin zusammenarbeiten möchtest und Ausrüstung mieten musst, sollte dies im Gesamtbetrag enthalten sein.
  • Die Partner haben auch ein separates Budget für Audience Access (Barrierefreiheitsmaßnahmen für das Publikum)– zum Beispiel für Gebärdensprachdolmetschung oder Untertitel.

Frage 9

Falls zusätzliche Mittel für dein Projekt benötigt werden, wie planst du diese zu beschaffen? Hast du bereits andere Koproduzent*innen gefunden oder planst du, nationale Stiftungen oder andere Quellen um Unterstützung zu bitten?

(maximal 150 Wörter oder 1 Minute Video-/Audioaufnahme)

  • Vielleicht möchtest du ein größeres, ehrgeizigeres Projekt realisieren, das mehr Unterstützung benötigt als die Mittel der EBA-Partner. Wir möchten wissen, wie du diese Mittel aufbringen willst.
  • Wir würden auch gerne wissen, welche Erfahrungen du mit der Beschaffung von Fördergeldern gemacht hast.
  • Hier kannst du auch deine eigenen Mittel eintragen (falls du diese hast), mit denen du das Projekt finanzieren willst.
  • Eine zusätzliche Finanzierung (über den EBA-Beitrag hinaus) ist allerdings nicht erforderlich.