Selbstverpflichtung zur Antidiskriminierung
des Bündnisses internationaler Produktionshäuser
Die im Bündnis zusammengeschlossenen internationalen Produktionshäuser sind Orte der Diversität, an denen Menschen mit unterschiedlichen Biografien, Interessen, Überzeugungen und Erwartungen und aus unterschiedlichen sozialen Lagen zusammenkommen. Diese Orte für alle, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Nationalität, Behinderung, Religion, Kultur, Aufenthaltsstatus, Alter, Klasse, Aussehen oder weiterer Zugehörigkeiten und Zuschreibungen, zu diskriminierungssensiblen Räumen zu machen, ist unsere gesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung.
Wir verpflichten uns zu aktivem und präventivem Vorgehen gegen jegliche Form von Diskriminierung. Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter*innen, unsere Kooperationspartner*innen, künstlerische, technische und administrative Produktionsteams, Gäste und unser Publikum zu bestärken, stets zu einer Kultur und Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und der Akzeptanz im Sinne eines solidarischen Miteinanders beizutragen. Bei Bekanntwerden diskriminierender Vorfälle werden wir diese unverzüglich thematisieren und Maßnahmen ergreifen.
Wir benennen Vertrauenspersonen, die sich in der diskriminierungskritischen Arbeit qualifizieren und an die sich Betroffene wenden können. Wir bilden die Mitarbeiter*innen unserer Institutionen in diskriminierungskritischer Praxis fort und setzen uns aktiv gegen Machtmissbrauch, sexuelle Belästigung und Mobbing ein. Wir verpflichten uns, konkrete Fälle von Diskriminierung in Absprache mit den Betroffenen zu ahnden und institutioneller Diskriminierung durch Veränderungen in unseren Häusern entgegenzuwirken. Wir arbeiten das Thema außerdem in unserem Programm diskursiv und künstlerisch auf. Wir betrachten diese Arbeit als einen kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig selbstkritisch überprüft werden muss.
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